Option (Wirtschaft)

Unter einer Option versteht man im Finanzwesen das Recht (aber nicht die Verpflichtung) einer Vertragspartei (Optionsnehmer), einen Basiswert von der Gegenpartei (Stillhalter) zu einem festgelegten Ausübungspreis zu kaufen oder an diese zu verkaufen. Macht der Optionsnehmer von diesem Recht Gebrauch, wird dies als Ausübung der Option bezeichnet. Er darf sein Recht durch Nichtausübung auch verfallen lassen.

Die Option ist ein bedingtes Termingeschäft, das als Sicherungsgeschäft der Absicherung gegen Kurs- oder Zinsrisiken, der Spekulation oder der Arbitrage dienen kann.[1] Beteiligte an einem Optionsgeschäft sind der Optionsnehmer und der Stillhalter (oder Optionsgeber). Die Bewertung einer Option wird mithilfe der Optionspreistheorie ermittelt. Als Handelsstrategie gibt es eine eigenständige Optionsstrategie.

  1. Wolfgang Breuer, Thilo Schweizer, Claudia Breuer: Gabler Lexikon Corporate Finance. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-322-84725-6 (google.de [abgerufen am 28. Februar 2022]).

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